Allgemeine Geschäftsbedingungen (Terms & Conditions)
Die folgenden AGB gelten
z w i s c h e n
jedem Nutzer der Golfracks App
-im Folgenden auch Golfer, Kontoinhaber, Spieler-
u n d
der GR Golfracks UG (mbH),
-im Folgenden auch Golfracks -
I. ALLGEMEINES
1. Beschreibung
GOLFRACKS ist eine Plattform der GR Golfracks UG (mbH), die es Golfern ermöglicht, an Par-3-Löchern für einen vom Golfer selbst zu bestimmenden Geldbetrag an verschiedenen Geschicklichkeitsspielen mit Gewinnmöglichkeit teilzunehmen. Es liegt in der Einschätzung des Spielers, für sich festzulegen, welches Ergebnis er meint, auf einem Par-3-Loch seiner Wahl zu erzielen. Anhand seiner selbst gefundenen Überzeugung kann der Spieler den ohnehin im Golfsport auf jedem Loch, zu jeder Zeit und bei jedem Schlag bestehenden Wettstreit mit sich selbst um die eigene Initiative erweitern und so anhand seines Einsatzes und einer individuellen Quote bemessene Geldgewinne in seiner Freizeit verdienen. Es spielt dabei keine Rolle wo sich der Spieler befindet, solange es auf einem Golfplatz und einem einsehbaren Par-3-Loch mit einem abstand zwischen Abschlagsort des Golfers und dem Loch von nicht weniger als 90 Meter (100 Yards) ist. Golf ist ein Sport, der im übergroßen Maße von Geschicklichkeit lebt. Das Ergebnis eines Loches hängt demnach maßgeblich davon ab, wie der Spieler seine Strategie ausrichtet und alle „Gefahren“, die auf seinem Weg zum Loch lauern, in Betracht zieht und abwägt. Diese Abwägung ist dem Golfer immanent.
2. Durchführung
Jeder Golfer, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und über ein HCP welches < 54 entspricht, kann den Service von Golfracks nutzen und seine Geschicklichkeit „vergolden“. Hierzu muss der Golfer die App in dem für sein Endgerät vorgesehenen Appstore herunterladen und auf seinem Mobilen-Endgerät installieren. Der Golfer wird sodann gebeten, über die Schaltfläche „REGISTER“ seine E-Mail-Adresse, den Vor- und Nachnamen sowie sein offizielles HCP anzugeben. So dann wird der Golfer gebeten, seine Eingaben zu bestätigen, ein Passwort festzulegen und die Erklärung abzugeben, dass der Golfer mindestens 18 Jahre alt ist. Im nächsten Schritt wird dem Golfer ein sechsstelliger Verifikationscode an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugestellt, welcher sodann in der App in das dafür vorgesehen Feld einzugeben ist, um die
E-Mail-Adresse zu verifizieren. Anschließend kann der Golfer angeben, welche Währung (Euro, Dollar, Pfund) als Standard in der App angegeben werden soll, diese Auswahl ist jederzeit änderbar. Der Registrierungsprozess ist sodann abgeschlossen.
Der Golfer verfügt nun über ein ausschließlich ihm zugewiesenes Nutzerkonto. Ein Geschicklichkeitsspielvertrag kommt durch die bloße Eingabe der Daten und die Erstellung des Benutzerkontos nicht zustande.
Der Golfer hat nun die Möglichkeit, sich in der App an- und abzumelden. Nach der erstmaligen Registrierung bleibt der Golfer in der App angemeldet.
Der Golfer kann nun Einzahlungen unter der Schaltfläche „DEPOSIT“ in der App vornehmen. Hierzu stehen Ihm mehrere Optionen zur Verfügung. Der eingezahlte Geldbetrag wird in seinem Benutzerkonto hinterlegt und im Feld „BALANCE“ angezeigt. Durch die Einzahlung kommt kein Geschicklichkeitsspielvertrag zustande. Der Spieler ist jederzeit berechtigt über den in seinem Nutzerkonto hinterlegten Geldbetrag zu verfügen, insbesondere Auszahlungen an sich selbst vorzunehmen. Golfracks ist für das Geld Verwaltungstreuhänder, Näheres regelt der Punkt “AUSZAHLUNGEN” dieser AGB.
Befindet sich der Golfer auf einer Golfrunde und auf einem geeigneten Par-3-Loch kann er, sofern die in der Person des Golfers liegenden Voraussetzungen sowie die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, über die Schaltfläche „ENTER CONTEST“ in das Geschicklichkeitsspiel eintreten.
Der Golfer wird gebeten, die Länge des von ihm zu bespielenden Par-3-Lochs anzugeben und die Auswahl über das Spielergebnis zu treffen. Die Ergebnisoptionen (EO) sind über die Auswahlfläche festzulegen; es bestehen die Optionen „Hole-in-One“, „Birdie or Better“ und „Par or better“.
Im Anschluss kann der Golfer einen im Rahmen seiner „BALANCE" liegenden Betrag auswählen und als Einsatz festlegen. Dem Golfer wird sodann angezeigt, welchen Betrag er erhält, wenn seine Geschicklichkeit zu dem festgelegten Ergebnis führt. Mit der Betätigung der Schaltfläche „YES, START“ tritt der Golfer in das Geschicklichkeitsspiel ein und mit dem Ausführen der Schaltfläche “CANCEL” wird der Vorgang abgebrochen .
Mit der Betätigung der Schaltfläche „YES, START“ gibt der Golfer das Angebot gegenüber Golfracks auf Abschluss eines wirksamen Geschicklichkeitsspielvertrages ab. Der selbst festgelegte Einsatz wird mit der Bestätigung der Schaltfläche “YES, START” von der “BALANCE” des Benutzerkontos abgezogen.
Sobald die Zeitanzeige im Videofeld zu laufen beginnt, kann der Golfer, wenn er bereit ist, seinen Schlag vorzunehmen, abschlagen. Der Golfer filmt vor seinem Schlag die “Abschlagstafel” des betreffenden Loches ab. Anschließend begibt er sich für den Schlag an den Ball. Hierbei muss er sicherstellen, dass das Video seinen Schwung filmt. Dafür kann er sich von seinen Flight-Partnern filmen lassen oder dies über geeignete Vorrichtungen selbst vornehmen. Hat der Golfer geschlagen, zoomt er oder sein Flightpartner auf die Stelle, wo der Spielball gelandet und liegen geblieben ist. Im Anschluss lässt er das Video laufen, bis er seinen Ball erreicht hat und das Loch beendet ist. Beendet ist das Loch dann, wenn der Ball im Loch ist oder der Golfer die Schlagzahl der Ergebnisoption nicht erreicht hat und/oder er den Ball aufnimmt. Ist der Ball im Loch oder wird der Ball aufgenommen, ist das Geschicklichkeitsspiel beendet. Das Video kann sodann gestoppt werden. Der Golfer wird im Anschluss gefragt, ob er gewonnen hat oder nicht. Das Video wird in der Folge an Golfracks abgegeben/übertragen; der Golfer erklärt sich einverstanden, dass alle Rechte an dem Material auf Golfracks übergehen. Das Angebot des Golfers an Golfracks gilt sodann als angenommen, wenn nicht ausdrücklich durch Golfracks binnen 24 Stunden widersprochen wird. Hat der Golfer sein Ergebnis in der Schaltfläche als „gewonnen“ angegeben, wird das Video hinsichtlich des Ergebnisses überprüft; bestätigt die Überprüfung das angegebene Ergebnis, erhält der Spieler seinen Gewinn auf seine „BALANCE“ gutgeschrieben und kann frei darüber verfügen (zu den Auszahlungsmodalitäten s.u.).
II. VERTRAGSSCHLUSS, GESCHICKLICHKEITSSPIELVERTRAG
1. Ort und Umfang des Vertragsschlusses, maßgebliche Handlungen des Golfers
Ort des Vertragsschlusses ist der Ort, an dem die Annahme des Angebots erfolgt. Dies ist regelmäßig der Verwaltungssitz der GR Golfracks UG (mbH), dieser befindet sich in Hamburg, Ort des Vertrages ist demnach regelmäßig Hamburg. Zu bestimmten Anlässen, insbesondere Promotion-Events, Golfveranstaltungen oder sonstigen durch Golfracks anzuzeigende Anlässe kann sich der Ort des Vertragsschlusses verlagern. Ist ein solcher Fall gegeben, wird dies durch gesonderte Bekanntmachung entsprechender AGB bei Vertragsschluss kenntlich gemacht.
Durch die Eröffnung eines Kundenkontos über die Mobile APP und das Platzieren eines Einsatzes auf eine EO über die Golfracks-APP gibt der Golfer das Angebot auf Abschluss eines rechts-gültigen Geschicklichkeitsspielvertrags ab und akzeptieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere auch die DATENSCHUTZRICHTLINIE. Die durch Golfracks eröffnete Möglichkeit einem nach Quoten bemessenen Gewinn, nach Eintritt einer durch Geschicklichkeit erreichten EO zu erhalten, stellt für den Golfer eine Einladung auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Geschicklichkeitsspielvertrages gegenüber Golfracks dar. Das Angebot gilt durch Golfracks in dem Moment als Angenommen, in dem der Golfer das Video beendet, seine Erklärung abgibt ob er gewonnen hat oder nicht und das Video zur Überprüfung hochlädt. Die Annahme steht unter der Bedingung, dass im maßgeblichen Zeitpunkt Guthaben vorhanden ist.
2. Änderungen der AGB
Golfracks behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. Der Nutzer wird von uns darüber in Kenntnis gesetzt. Diese Änderungen sind sofort wirksam, wenn Sie diese akzeptieren. Falls Sie die Änderungen ablehnen oder diesen widersprechen, ist es ihnen nicht mehr möglich wirksam an von Golfracks angebotenen Geschicklichkeitsspielen teilzunehmen. Ein von Ihnen abgegebenes Angebot wird als zu keinem Zeitpunkt wirksam angesehen und bedingt eine von-anfang-an (ex tunc) Nichtigkeit des Geschicklichkeitsspielvertrages. Sie sind dafür verantwortlich, sich vor Abschluss des Geschicklichkeitsspielvertrages bzw. Platzierung eines Einsatzes, über die jeweils gültigen Bestimmungen zu informieren. Ihnen wird geraten, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu drucken oder als PDF zu speichern, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie in der Golfracks-APP unter dem Abschnitt "TERMS and CONDITIONS". Auf Nachfrage senden wir Ihnen gerne eine Version der AGB an die von Ihnen angebene E-Mail-Adresse zu. Die AGB können auch von Ihnen mittel Download-Funktion gespeichert werden.
3. Pflichten des APP-Nutzers
Der Zugriff auf die Golfracks-APP ist Personen mit einer Mitgliedschaft in einem Golfclub vorbehalten in dem das HCP geführt wird. Wir beabsichtigen nicht, dass die APP von Personen genutzt wird, die an Orten leben, an denen Geschicklichkeitsspiele verboten sind. Sie dürfen die Services nur dann nutzen, wenn Ihnen die Teilnahme an Geschicklichkeitsspielen laut geltendem Recht an Ihrem Ort erlaubt ist. Wir gewähren keine rechtliche Beratung oder Zusicherung. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, jederzeit die für Sie geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten und sicherzustellen, dass sie gesetzlich uneingeschränkt dazu berechtigt sind, die Golfracks-APP zu nutzen.
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen:
einzelne oder sämtliche Nutzungsmöglichkeiten in der APP als auch di APP als solche einzustellen;
Kontoeröffnungsanträge abzulehnen;
Konten zu sperren oder zu schließen;
die Annahme einzelner oder aller Geschicklichkeitsspiele abzulehnen;
den Einsatz auf einzelne oder alle Geschicklichkeitsspiele der Höhe nach zu limitieren; und/oder
den Einsatz einzelner Kunden zu limitieren.
Eingezahlte Beträge der Golfer werden sodann an diese ausgekehrt, solange und soweit diese nicht durch unlautere Methoden erlangt wurden.
4. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen. Sowie für die Verletzung solcher Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden und auf deren Einhaltung Sie als Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse erstrecken sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sofern Vorsatz nicht besteht. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Weil die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder nicht jederzeit als verfügbar gewährleistet werden kann, übernehmen wir keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unserer IT-Systeme.
Golfracks übernimmt keine Haftung für das Verschulden Dritter, solange und soweit sich Golfracks dieser nicht zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber dem bestimmten Nutzer bedient.
5. Abtretungsverbot und Rechtsverzicht
Ihnen ist es nicht gestattet, Forderungen, die Sie gegen Golfracks haben, entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder sonst rechtsgeschäftlich darüber zu verfügen.
Wir können auf Rechte aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall verzichten. Sie haben keinen Anspruch auf den Rechtsverzicht in der Zukunft.
6. Anwendbares Recht
Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Golfer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
7. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne der vor- und nachstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt der zwischen Ihnen und uns abgeschlossene Vertrag sowie jeder von Ihnen mit uns abgeschlossene Geschicklichkeitsspielvertrag wirksam. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, richtet sich der für diese Bestimmung ersetzende Inhalt nach den gesetzlichen zulässigen Vorschriften, die den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Änderungen dieser AGB unterliegen der Schriftform, das gilt auch für die Klausel die Änderung durch Schriftform ermöglichen (doppelte Schriftform).
Im Falle von Unterschieden zwischen der deutschen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Versionen in anderen Sprachen, ist die deutsche Fassung maßgeblich.
III. BESONDERES
Die nachstehenden Klauseln werden durch die Bestätigung Gegenstand des Vertrages und konkretisieren die vorstehenden allgemeinen Bestimmungen, sobald Golfracks das Angebot des Spielers auf Abschluss eines Geschicklichkeitsspielvertrages angenommen hat.
1. Kundenkonto; Möglichkeiten der Nutzung der Services
a. Konto
Um die Services nutzen zu können, müssen Sie ein Konto in der APP eröffnen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Antrag auf Eröffnung eines Internetkontos nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Aufgrund unserer eigenen Vorgaben sind wir verpflichtet, Informationen über Ihre Einzahlungen auf das Kundenkonto sowie von Ihnen festgelegte Einzahlungslimits zu speichern.
b. Einzahlungslimits
Sofern Sie nicht bereits ein individuelles Einzahlungslimit festgelegt haben, erhalten Sie im Zuge des Registrierungs- und Verifizierungsprozesses die Möglichkeit, ein solches monatliches Einzahlungslimit von bis zu EUR 1,000, -- festzulegen. Im Übrigen erfolgt die Festlegung eines Einzahlungslimits mittels Erklärung gegenüber Golfracks, die Sie auch per E-Mail unter info@golfracks.club. Abgeben können.
c. Einzahlungen
Ein- und Auszahlungen auf das (bzw. von Ihrem) Konto können über verschiedene Zahlungssysteme wie Kreditkarten, Banküberweisung, und weitere elektronische Zahlungsmethoden über Konten, die auf den Namen des Inhabers des Kundenkontos lauten, vorgenommen werden. Ein- und Auszahlungen in bar sind nicht möglich. Die Bearbeitung von Banküberweisungen dauert in der Regel 2-4 Arbeitstage.
Alle Zahlungen erfolgen durch gesicherte Verbindungen, so dass ein unautorisierter Zugriff Dritter bestmöglich unterbunden wird.
Wir behalten uns das Recht vor, abhängig von der gewählten Zahlungsart, Mindest- und/oder Höchstsummen für Einzahlungen festzulegen. +
Zur Verfügung stehende Zahlungsmöglichkeiten sind Paypal, Kreditkarte, ApplePay.
Wir behalten uns vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung weitere Zahlungsmöglichkeiten hinzuzufügen oder bestehende einzuschränken oder einzustellen.
Stornogebühren, Gebühren für Rückbuchungen, Rücklastschriften und ähnliche Kosten, die bei fehlerhafter Geldeinzahlung anfallen, sind von Ihnen zu tragen und werden von Ihrem Konto abgezogen.
Bei jeder Nutzung einer elektronischen Zahlungsmethode schließen Sie bei ordnungsgemäßer Ausführung des Zahlungsauftrags jeglichen Widerruf oder ähnliche Handlungen aus. Ansonsten gelten die international anerkannten Bestimmungen und Gesetze für den elektronischen Zahlungsverkehr.
d. Auszahlungsgebühren (commission fee)
Für Auszahlungen erheben wir eine Gebühr (Commission fee). Diese beläuft sich auf 5% pro Transaktion. Diese Gebühr kann höher ausfallen, wenn in anderer Währung als Euro Ein- bzw. Auszahlungen vorgenommen werden. Die Gebühr wird durch die Zahlungsanbieter festgelegt und liegt nicht im Verantwortungsbereich von Golfracks. Golfracks hat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Gebühr und behält sich Anpassungen gemäß der Vorgaben der Zahlungsanbieter ausdrücklich vor. Der kleinstmögliche Auszahlungsbetrag beziffert sich auf 5 €.
e. Eröffnung Kontoeröffnung/Identitätsprüfung:
Wir sind verpflichtet, die angegebenen Daten und insbesondere auch Ihre Volljährigkeit sowie unter bestimmten Bedingungen auch ihre Zahlungsfähigkeit zu überprüfen und die Überprüfung in jährlichen Abständen zu wiederholen. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, auf Aufforderung geeignete Nachweise und Dokumente vorzulegen. Darüber hinaus können, auch während der aufrechten Vertragsbeziehung bei Eintreten bestimmter Umstände die Vorlage weiterer Dokumente und Nachweise, insbesondere, hinsichtlich Ihrer Zahlungsfähigkeit gefordert werden.
Zudem werden wir entsprechend der DATENSCHUTZRICHTLINIE einerseits auf Daten und Informationen von verbundenen Unternehmen, Dienstleistungen Dritter und insbesondere auf sogenannte Online-Legitimationsverfahren Dritter zurückgreifen und bei Bedarf diesen die von Ihnen angegeben Informationen und Daten zur Verifizierung übermitteln. Sollten Sie den Identifikations- und Verifikationspflichten im Rahmen der Kundenkontoeröffnung nicht nachkommen bzw., sollte diese nicht gelingen, können Sie die Services nicht nutzen.
aa. Kontoeröffnung über die “Flightpartner-Funktion”
Sollte der Flightpartner (Mitspieler) des Golfers nicht über ein Golfrackskonto verfügen, besteht die Möglichkeit, ein solches über die Menüfolge “Who is Playing the Contest? - Flightpartner” einzurichten. Dafür gibt der Flightpartner seine E-Mailadresse in das Endgerät des Golfers ein, welcher bereits über ein Golfrackskonto verfügt und die App auf seinem Endgerät installiert hat. Anschließend muss der Flightpartner noch seinen Namen und das HCP angegeben. Die Durchführung des Spiels kann bereits jetzt über das fremde Endgerät durchgeführt werden und beginnen.
Der Flightpartner erhält eine Email mit Link zum Download der Golfracksapp. Diese ist dann herunterzuladen. Der Flightpartner kann dann die Registrierung wie üblich über die App abschließen (s.o.) und sein Konto erstellen.
Vor der abgeschlossenen Registrierung stehen etwaige Gewinne sowie der Vertragsschluss jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Flightparner die Registrierung durchführt (abschließt) und insbesondere diese AGB bestätigt. Ein etwaiger Geschicklichkeitsspielvertrag kommt daher auch erst nach Bestätigung der AGB zustande.
bb. Spielen über die “Flightpartner-Funktion”
Es besteht die Möglichkeit auch über fremde Endgeräte mit eigenem Account zu spielen. Dafür ist es lediglich notwendig, die Emailadresse in das entsprechende Feld auf dem Endgerät des Mitspielers einzugeben. Die weiteren Informationen (Name, HCP) sind hinterlegt und fügen sich automatisch ein. Das Spiel kann dann beginnen.
cc. Ein- und Auszahlungen in der “Flightpartner-Funktion”
Sollte über die Flightpartner-Funktion gespielt werden (ob als registrierter Golfer oder in der Variante der Kontoerstellung (s.o.)) ist es notwendig, dass der Einsatz durch das Konto des Golfers, der bereits über ein Konto verfügt und über dessen Endgerät die Nutzung erfolgt, bereitgestellt wird. Etwaige Gewinne werden auf das bestehende oder neu generierte Konto des Flightpartners transferiert und im “BALANCE” angezeigt, dies geschieht automatisch.
Die Abrede über die Zurverfügungstellung von Spieleinsätzen ist Gegenstand einer privatrechtlichen Abrede zwischen dem Golfer und seinem Flightpartner.
Sollte der Flightpartner verlieren, sind etwaige Ansprüche zwischen den Parteien zu klären - Golfracks ist in dieser Funktion allein Vermittler und Abwicklungsstelle der Abrede zwischen den Parteien. Der Geschicklichkeitsspielvertrag kommt hingegen nach den obigen Bestimmungen mit Golfracks zustande.
e. Ihre Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben
Sie sind verpflichtet, bei der Registrierung korrekte Informationen zu übermitteln. Das betrifft vor allem und insbesondere Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift, Ihre E-Mail-Adresse und Ihr persönliches und aktuelles d.h. korrektes HCP. Im Falle von Änderungen sind diese Informationen im Bereich "Persönliche Daten" bzw. durch Information an Golfracks zu aktualisieren und stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Wir sind verpflichtet, die angegebenen Daten und insbesondere Ihre Volljährigkeit zu überprüfen. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, uns nach Aufforderung geeignete Nachweise und Dokumente (z.B. Kopie des gültigen Personalausweises, Reisepasses, Kontoauszüge o.ä.) vorzulegen. Darüber hinaus können wir auch während der bestehende Vertragsbeziehung bei Eintreten bestimmter Umstände die Vorlage weiterer Dokumente und Nachweise fordern. Vorstehendes gilt besonders hinsichtlich Ihrer Zahlungsfähigkeit. Wir behalten uns vor, zur Bestätigung Ihrer Daten, Auskünfte und Angaben auf die Leistungen und Datenbanken Dritter zurückzugreifen. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer DATENSCHUTZRICHTLINIE.
Wir können die Eröffnung oder die weitere Verwendung Ihres Kundenkontos von der abgeschlossenen und erfolgreichen Überprüfung abhängig machen.
f. Login, Passwort
Bei der Eröffnung eines Kontos verwenden Sie einen Benutzernamen und ein Passwort als Zugangsdaten; mittels dieser Zugangsdaten authentifizieren Sie sich bei jedem Login auf unserer Internetseite. Aus Sicherheitsgründen muss ein Passwort aus mindestens acht (8) Zeichen bestehen und muss mindestens einen Groß-und einen Kleinbuchstaben, eine Zahl, sowie ein Sonderzeichen enthalten. Umlaute sind nicht erlaubt. Es darf keine Ähnlichkeit zu anderen eingegebenen Daten (z.B. Vorname oder Wohnanschrift) bestehen. Wir empfehlen Ihnen, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.
Mit der Eröffnung eines Kundenkontos und/oder dem Eintritt in das Geschicklichkeitsspiel bestätigen Sie verbindlich und unwiderruflich, dass
Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben;
Sie nicht in Ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind;
Sie keiner rechtlichen Aufsicht oder Vormundschaft unterstehen;
Sie die Services im eigenen Namen und im eigenen Interesse und nicht in Vertretung oder im Auftrag eines Anderen nutzen;
Sie keine Mittel einsetzen, die aus krimineller Aktivität, Straftaten oder aus sonstigen unerlaubten Handlungen stammen;
Sie das Kundenkonto für Ihren persönlichen Gebrauch eröffnen und keine gewerblichen Absichten verfolgen;
bei Ihnen nie problematisches Spielverhalten diagnostiziert wurde und Sie sich aufgrund von problematischem Spielverhalten in Behandlung befinden oder befunden haben;
Sie noch nie die Kontrolle über Ihr Spielverhalten verloren haben und nicht befürchten, diese verlieren zu können;
Sie über unseren aktuellen Geschäftsbedingungen in Kenntnis gesetzt wurden und diese akzeptieren;
Sie nicht auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen oder sonstigen Sanktionslisten aufgeführt werden; sowie, dass
Kein Mitglied ihrer Kernfamilie auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen genannt wird.
Als Kontoinhaber verpflichten Sie sich, uns stets unverzüglich zu informieren, wenn:
Ihre Identitätsdaten (insbesondere Name, Adresse, E-Mailadresse) sich verändert haben;
Sie den Verdacht haben, dass ihr Konto von Dritten benutzt wurde;
Die Einzahlungen Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen
Das von Ihnen angegebene HCP aktuell ist und Ihrem Spielvermögen entspricht
g. Verwahrung der Zugangsdaten
Sie verpflichten sich, Ihr Passwort stets und ständig geheim zu halten sowie sicherzustellen, dass Dritten dieses nicht bekannt ist und von diesen nicht verwendet wird.
Sie sind gehalten, sich regelmäßig über den Kontostand und die getätigten Vorgänge auf Ihrem Kundenkonto zu informieren. Sollten Sie Auffälligkeiten bemerken, benachrichtigen sie uns umgehend.
Wir übernehmen keine Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit:
für die missbräuchliche Nutzung der Kundendaten durch Dritte oder die unberechtigte oder missbräuchliche Verwendung Ihrer Zugangsdaten durch Dritte. Wir behalten uns das Recht vor, missbräuchliche Verwendungen jeglicher Art durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verfolgen zu lassen;
für Verluste, welche infolge unbefugter Verwendung Ihrer Zugangsdaten durch Dritte entstanden sind, denen die Zugangsdaten bekannt geworden sind.
Sollte das Konto, welches Sie eröffnen oder führen, gegen die vorgenannten Bedingungen verstößt, können wir das Kundenkonto sperren und alle Vorgänge stornieren.
Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich. Das Nähere regelt die DATENSCHUTZRICHTLINIE.
Im Rahmen der geltenden Gesetze können wir jedoch durch die zuständigen Behörden oder sonstige öffentliche Stellen verpflichtet werden, bestimmte Kontoinformationen offenzulegen.
Es handelt sich bei Beträgen wie Guthaben, Einzahlungen, Einsätzen oder Gewinnen, die in Zusammenhang mit der APP-Nutzung angezeigt werden, um Beträge in Euro, Dollar oder Pfund. Letzteres beruht auf der von Ihnen vorgenommenen Auswahl im Registrierungsprozess. Dies können sie jederzeit ändern.
Es ist nicht möglich, Konten zu übertragen oder zu verkaufen. Es ist auch nicht möglich, Guthaben von einem Kundenkonto auf ein anderes zu übertragen (Zur Ausnahme sie Flightpartner-Contest).
Wir führen für jeden registrierten Kunden ein Konto.
Wir sind kein Finanzinstitut; Ein Anspruch auf Zinsen für Guthaben eines Kundenkontos besteht nicht.
Es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, jede Summe, die fälschlicherweise Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben wird, sofort zu melden. Alle Gewinne, die aus einem Irrtum resultieren, können und werden von uns zurückbehalten, bis eine abschließende Klärung erfolgt ist.
h. Kontrolle
Zur Erfüllung unserer Pflichten haben wir das Recht, Transaktionen zu überprüfen und Aktivitäten zu beobachten. Weitere Informationen zu Sicherheitsüberprüfungen finden Sie in unserer DATENSCHUTZRICHTLINIE.
2. Spielregeln, Spieldurchführungen
a. Spielregeln
Jeder Golfer der die nachstehenden persönlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt, kann ein Angebot auf Abgabe eines Geschicklichkeitsspielvertrages mit den vorgenannten Voraussetzungen abgeben.
Das Par-3-Loch muss dabei so beschaffen sein, dass sich die Distanz zwischen dem Abschlagsort des Golfers und dem Loch auf wenigstens 90 Meter (100 Yards) beläuft.
Das Loch mit Fahne muss zu dem vom Abschlag aus vollständig einsehbar sein.
Die Möglichkeit der Teilnahme besteht nur einmal Pro Par-3-Loch, dies gilt auch dann, wenn ein Durchgang abgebrochen wurde nach dem der Golfer bereits einmal abgeschlagen hat. Die mehrfache Teilnahme am selben Loch zur selben Zeit am selben Tag ist nicht möglich.
Als Teilnahme gilt es auch, wenn der Golfer seinen beendeten Schlag gefilmt hat und die Aufzeichnung abbricht, nach dem der Ball geschlagen wurde.
Jedem Golfer steht für die jeweilige Teilnahme nur ein „Abschlag“ von der regulären „Teebox“ zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, die Teemarkierungen zu versetzen oder sich vor die Markierungen der Teebox näher zum Loch zu positionieren. Das „Aufteen“ hinter der Teemarkierung ist innerhalb von zwei Schlägerlängen zulässig. Das Geschicklichkeitsspiel sieht keine Möglichkeit für die Verwendung von „Mulligans“, „Übungsschlägen“ oder „provisorischen Bällen“ vor. Die Verwendung solcher Möglichkeiten ist untersagt, es zählt immer der Schlag der als erstes auf der Videoaufzeichnung zu sehen ist.
Sollte der Golfer ein sog. Hole-in-One erzielen, d.h. seinen ersten Schlag einlochen, so obliegt die Frage, ob der Ball als gelocht anzusehen ist der alleinigen Einschätzung durch Golfracks.
Der Golfer filmt seinen kompletten Weg vom Abschlag bis zum Loch, sowie den Ball im Loch.
Ein Schlag ist regelmäßig als gelocht anzusehen, wenn sich wenigstens 75% des Balles unterhalb der Lochkante befinden. Ein Hole-in-One ist nach der Runde zwingend im Sekretariat oder der Gastronomie unter Angabe von Namen und Anschrift anzumelden.
Hat der Golfer die EO „Birdi or Better“ oder „Par or Better“ gewählt, hat er nach seinem Schlag die Videoaufzeichnung laufen zu lassen und bis zum einlochen des Balles jeden Schlag zu filmen.
Die vorstehenden Regeln über gelochte Bälle gelten entsprechend. Im Übrigen gelten die Regeln der R&A und USGA.
Es ist nicht gestattet, das Par-3-Loch in einer Weise zu präparieren welche dem Golfer einen Vorteil verschafft. Beispielhaft seien genannt, das Legen von Bällen in vorteilhafte(re) Lagen (z.B. im Loch oder auf dem Grün, oder näher zur Fahne), Absprachen mit anderen Golfern, welche das Ergebnis des teilnehmenden Golfers auf dem Par-3-Loch beeinflussen. Hinweise hierauf lassen den gesamten Vorgang markelbehaftet werden und führen zur Unwirksamkeit, ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Im Anschluss an die Beendigung des Loches, hat der Golfer sich über Eintritt oder Nichteintritt seiner EO zu erklären (I have won oder I didnt win). Im Anschluss an diese Erklärung ist der Vorgang beendet. (Zur Gewinnauszahlung s.u.)
b. Unlautere Vorteile, Manipulation
Es ist Ihnen verboten, sich durch Absprachen oder Zusammenarbeit mit Dritten einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Ebenso untersagt ist der Einsatz betrügerischer, strafbarer oder sonstiger unlauterer Methoden in Zusammenhang mit der Nutzung der Golfracks-APP. Dies betrifft insbesondere auch den Einsatz von Hilfsmittel wie z.B. Skripten, Bots oder Tools, die helfen, Ihre Identität zu verschleiern oder Mehrfachkonten anzulegen. Sollte Golfracks selber oder auf anderem Wege erfahren und daher den begründeten Verdacht haben, dass Sie im Zusammenhang mit der Nutzung der Services gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben oder die persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nicht vorliegen, werden wir das relevante Verhalten zur Anzeige bringen sowie Ihr Konto bis zum Abschluss der internen oder behördlichen Überprüfung sperren und Ihr Guthaben einfrieren sowie die mit dem illegalen Verhalten zusammenhängenden Geschicklichkeitsspiele für ungültig erklären und rückabwickeln, bzw. ein Angebot auf Abgabe einer Willenserklärung nicht annehmen.
Mehrfachteilnahmen am selben Tag, am selben Loch, zur selben Zeit, werden als Verstoß gewertet, mit der Folge das die weiteren Geschicklichkeitsspiele unwirksam sind oder werden.
c. Folge unlauterer, manipulativer, betrügerischer Spielmethoden, insbs. Vorteilsverschaffung.
Sofern der begründete Verdacht unlauterer Methoden besteht, insbesondere bei der Verschaffung von Spielvorteilen, wandelt sich ein etwaig bestehender Geschicklichkeitsspielvertrag in ein Abwicklungsverhältnis. Das Abwicklungsverhältnis ist ein Schuldverhältnis im technischen Sinne und ermöglicht die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Ein Verschaffen von Spielvorteilen begründet als deliktische Handlung ein selbständiges Schuldverhältnis zwischen Golfracks und dem Spieler (sodann Delinquent).
Ein Verschaffen von Spielvorteilen meint auch ein Sich-selbst-verschaffen also auch die Annahme von durch Dritte verschaffte Vorteile und ist nicht erst dann anzunehmen, wenn der Vorteil zum Erfolg geführt hat, sondern ist schon dann anzunehmen, wenn der Vorteil nutzbar wird, d.h. sich der Spieler des Vorteils nur noch bedienen muss. Der Versuch der Vorteilsverschaffung steht dem verschaffen von Vorteilen gleich.
Für den Fall unlauterer Spielmethoden und daraus resultierendem Eintritt einer EO, mit der Folge, dass ein Auszahlungsanspruch bestünde, wird eine Vertragsstrafe fällig, die sich an dem eingesetzten Betrag und der höchstmöglichen Gewinnquote orientiert; jedoch mindestens die Summe umfasst welche der Spieler als Auszahlungsanspruch erlangt hätte.
d. Spielablauf, persönliche und sonstige Voraussetzungen
Zum Überblick des Spielablauf siehe oben „Durchführung“.
Persönliche Voraussetzungen
Der Golfer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss über ein HCP verfügen.
Um an den Spielen von Golfracks zu partizipieren, muss der Golfer die Berechtigung des Spiels auf dem jeweiligen Golfplatz innehaben, dies setzt zumeist ein privatrechtliches Abreden zwischen dem Golfer und dem Golfclub voraus (Greenfee, Mitgliedschaft etc.).
Sonstige Voraussetzungen
Der Golfer ist berechtigt, an dem durch Golfracks ermöglichten Geschicklichkeitsspiel teilzunehmen, wenn er die Regeln des Golfsports nach der R&A und USGA einhält:
https://www.randa.org/de-DE/rog/the-rules-of-golf
Insbesondere hat es der Golfer zu unterlassen Equipment, d.h. Bälle oder Schläger zu verwenden, welche nicht den aktuellen Regularien des Golfsports entsprechen, zu verwenden. Die Verwendung entsprechenden Equipments können als unlautere Spielmethode gewertet werden und die oben unter II.2.c. benannten Folgen nach sich ziehen. Die Beweislast über die Frage lauteren Equipments liegt beim Golfer.
Haftung
Golfracks übernimmt keine Haftung für Schäden an der Person des Golfers oder seinem Material, die infolge des regulären Spielbetriebs aus der Golfrunde oder an dem Par-3-Loch entstehen. Der Spieler erklärt, sich über die Gefahren des Golfsport bewusst zu sein und diese in eigener Verantwortung eingegangen zu sein. Für Schäden aus frei- oder eigenverantwortlicher Selbstgefährdung, sowie aus einverständlicher Fremdgefährdung übernimmt Golfrackskeine Haftung.
d. Bild- und Tonrechte am Aufzeichnungsmaterial
Der Golfer als Teilnehmer, erklärt gegenüber Golfracks, dass die im Rahmen des Aufzeichnungsprozesses gemachten Bild- und Tonaufnahmen hinsichtlich aller Rechte auf Golfracks übergehen, in dem Moment wo das Video über die Schaltfläche „SUBMIT“ hochgeladen wird. Golfracks übermittelt dem Golfer auf Wunsch eine Version der Aufzeichnung, behält jedoch die Rechte hieran. Der Golfer erklärt sich zudem damit einverstanden, dass das Video unter Umständen durch Golfracks für Werbezwecke genutzt, verwendet und vervielfältigt werden kann.
3. Quoten, Berechnungen, Wahrscheinlichleiten
Allgemeines
Die möglichen Gewinne aus den unterschiedlichen Skill-Contests beruhen grundsätzlich auf mathematischen Überlegungen. Das Konzept macht sich vor allem das Prinzip der Wahrscheinlichkeit zunutze. Hieraus erfolgt eine Bestimmung von Festquoten.
Grundsätzlich gilt folgende Formel:
Eintrittsgeld x Angeboten Quote = möglicher Gewinn
Individuelle Bestimmung
Die Wahrscheinlichkeit für den Skill-Contest wird individuell bestimmt.
Dazu werden die Faktoren “Länge des Loches” und “Handicap (Spielstärke)” des Golfers aus bereits vergangenen Ereignissen (historisch) analysiert und zur Einschätzung (Prognose) verwendet.
Die (Fest-)Quoten
Anschließend erfolgt die Umwandlung der Wahrscheinlichkeiten in eine Quote. Hierbei handelt es sich um eine Festquote. Das Totalisatoren-Prinzip findet keine Anwendung.
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Quote = 100 / Wahrscheinlichkeit für Ereignis X
Hieraus ergibt sich das bekannte Prinzip: “Je kleiner die Quote, desto wahrscheinlicher ist der Eintritt des Ergebnisses''.
Treffererwartung, reale und angebotene Quote
Zusätzlich gilt es zu beachten, dass bei der Angabe des möglichen Gewinns, neben der Wahrscheinlichkeit für den jeweiligen Skill-Contest, außerdem eine Gewinnmarge von 30% mit einberechnet wird.
Aus der Sicht von GOLFRACKS stellt dies eine Sicherheit dar, um langfristig verlustfrei zu wirtschaften. Demgemäß wird zwischen realer Treffererwartung und angebotener Quote differenziert.
Beispiel:
Ein Golfer mit einem Handicap von 1, spielt ein Par-3-Loch mit einer Länge von 165 Metern und wählt den Skill-Contest „Birdie oder besser“. Für den Golfer heißt dies, er muss den Ball mit zwei oder weniger Schlägen in das Loch bringen.
Nach vorstehender Prämisse (C.III.) wird für den ausgewählten Skill-Contest eine Wahrscheinlichkeit bestimmt und anschließend die entsprechende Quote erstellt.
Ergebnis:
Treffererwartung (Wahrscheinlichkeit) für das Beispiel ≈ 15%
D.h., von 100 Golfern mit einem Handicap von 1, die ein Par-3-Loch mit einer Länge von 165 Metern spielen, schaffen es im Mittel 15 Spieler den Ball mit zwei oder weniger Schlägen in das Loch zu befördern.
Aus der realen Treffererwartung ergibt sich dann die Quote von:
100 / 15= 6,67
(Quote = 100 / Wahrscheinlichkeit für Ereignis X)
Die angebotene Quote (inkl. Gewinnmarge) von 30% = 4,67
Mit einem Eintrittsgeld von 5 € ergibt sich somit für den Golfer mit Handicap 1, auf einem 165 Meter langen Par-3-Loch, ein möglicher Gewinn von
5 € x 4,67 = 23,35 €
(Eintrittsgeld x angebotene Quote = möglicher Gewinn)
Warum bilden wir die Quoten so?
Das Ziel der angebotenen Quoten ist es, jedem Golfer eine faire Chance zu bieten.
Da jeder Golfer, der den Service von Golfracks in Anspruch nehmen möchte, über ein die Spielstärke anzeigendes, offizielles Handicap verfügt, ist eine individuelle Chancengleichheit gegeben. Der Golfer mit niedrigem HCP (z.B. 0,1,2) wird gegenüber einem Golfer mit höherem HCP (z.B. 36, 40, 54) nicht benachteiligt.
Das HCP-System erlaubt es jedem Golfer, den Ausgang des Loches realistisch einzuschätzen und damit das Ergebnis des Skill-Contests zu antizipieren. Zudem hat der Golfer den Vorteil, dass es sich bei dem Skill-Contest auf Par-3-Löchern um ein für ihn wiederkehrendes Ereignis handelt, er also einen Lerneffekt hat, der ihm die Einschätzung seiner Wahrscheinlichkeit erleichtert.
Darüber hinaus finden auch weitere Parameter Berücksichtigung in der Quote. Hierzu zählt insbesondere die Länge des Loches, welche ausschlaggebend für den Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Loches ist. Der Schweregrad wird dem Golfer entsprechend über die Quote erneut und individuell vor Augen geführt, sodass der Golfer jeder Zeit eine informierte Entscheidung darüber treffen kann, ob er sich in der Quote wiederfindet. Denn letztlich ist es der Golfer alleine, der den Ausgang des Loches entscheidet.
Die Quoten unterliegen zudem einer ständigen Revision und werden stets auf Ihren Aussagegehalt geprüft. Es ist demgemäß nahezu ausgeschlossen, dass wechselnde Faktoren wie z.B. neue Regeln im Golfsport oder ein veränderter Technikstand im Equipment über die Zeit aus der Quote “herausgewaschen” werden.
Demgegenüber wäre ein Angebot nach Maßgabe des Totalisatoren-Prinzips nicht annähernd so gerecht.
DEPOSIT:
Das „Deposit“ betrifft den vom Kontoinhaber als Guthaben eingezahlten Betrag in Geld. Das „Deposit“ ist haftungsrechtlich der Person des Kontoinhabers zuzurechnen. Insoweit besteht an dem „Deposit“ eine Verwaltungstreuhand gegenüber Golfracks. Im Außenverhältnis ist Golfracks daher berechtigt über das Geld zu verfügen, wobei die Verfügung durch das Innenverhältnis auf die ordnungsgemäße Verwahrung beschränkt ist. Die Verwahrung ist unentgeltlich, wodurch gemäß dem gesetzlichen Regeln die Haftung von Golfracks auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt ist. Golfracks wird ermächtigt das „Deposit“ auf von Geschäftskonten der GR Golfracks UG (mbH) getrennten Konten zu verwahren und hierfür notwendige Entgelte bei Bedarf an den Kontoinhaber weiterzureichen. Eine Abtretung etwaiger Auszahlungsansprüche der GR Golfracks UG (mbH) gegen Dritte, insbesondere kontoführenden Banken, ist hiermit nicht vereinbart und kann auch nicht gefordert werden.
Der Kontoinhaber hat ein jederzeitiges Auszahlungsrecht, welches er jederzeit selbst und ohne Vorankündigung gegenüber Golfracks, über die entsprechenden Funktionen in der APP ausführen kann um sich das Geld auszuzahlen.
Für den Fall der Insolvenz der GR Golfracks UG (mbH) oder einer Ihrer Verbundenen Unternehmen, bestehen Aussonderungsrechte nach § 47 InsO nur an den Beträgen, die auf von den Geschäftskonten der GR Golfracks UG (mbH) getrennten Konten verwahrt sind.
WIDERRUFS- und RÜCKTRITTSRECHT, Nichtigkeit von Verträgen:
Es bestehen keine Widerrufsrechte an durchgeführten, beendeten und geprüften Spielen. Gleiches gilt für Rücktrittsrechte, auch solche bestehen nicht.
Fehlerhafte Verträge, insbesondere die Geschicklichkeitsspielvertrage, können nach den regelnden BGB angefochten werden. Für den Fall eine Nichtigkeit von Anfang an, in Folge wirksamer Anfechtung, richtet sich die Abwicklung nach den §§ 812 ff. BGB unter den Besonderheiten faktischer Vertragsverhältnisse. Eine Rückabwicklung bezieht sich damit nur auf das vom Spieler in Ansehung des spezifischen, von der Nichtigkeit umfassten, Geschicklichkeitsspielvertrag Geleistete, also den Einsatz.
KONTO, Schließung, Vertragsbeendigung
Das Kundenkonto kann durch den Inhaber selbstständig und zu jeder Zeit dauerhaft geschlossen werden.
Die entsprechenden Einstellungen können in der APP vorgenommen werden. Während der Kontoschließung ist der Zugriff auf Ihr Kundenkonto eingeschränkt. Sie können sich den auszahlbaren Teil Ihres Guthabens auszahlen lassen sowie Kontenübersichten einsehen. Jedoch keine Einzahlungen tätigen. Bereits getätigte Einsätze und Geschicklichkeitsspiele welche nach dem Überprüfungsprozess gültig sind und nicht gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen, bleiben von der Kontoschließung unberührt.
Wir behalten uns vor, nach freiem Ermessen Ihr Kundenkonto jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu schließen. Über eine solche Maßnahme werden Sie per E-Mail informiert. Bereits getätigte Einsätze und Geschicklichkeitsspiele, welche nach dem Überprüfungsprozess gültig sind und nicht gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen, bleiben von der Kontoschließung unberührt. Für die Dauer der Schließung können Sie keine Einzahlungen tätigen oder an Geschicklichkeitsspielen im Sinne der bezeichneten Art teilnehmen. Weitere Einschränkungen bleiben vorbehalten.
EINZAHLUNGS- UND SETZLIMIT
Das Einzahlungslimit beträgt 1000 €, das Setzlimit beträgt 50,-€
AUSZAHLUNG
Sie können sich jederzeit den auszahlbaren Teil Ihres bestehenden Guthabens bzw. einen Teil davon von Ihrem Nutzerkonto auszahlen lassen. Der minimal auszahlbare Betrag beläuft sich auch 5€. Auszahlbar sind insbesondere jene Beträge, deren Einzahlungen bestätigt worden ist, sowie solche Beträge die aus erfolgreichen und überprüften Geschicklichkeitsspielen der bezeichneten Art resultieren.
Eine Auszahlung des Gewinns kann zurückgestellt werden, wenn dies bspw. aus Sicherheitsgründen, zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften oder zur Überprüfung, ob gesetzliche oder unsere eigenen Vorgaben eingehalten wurden, erforderlich ist sowie als auch wenn für Golfracks ein berechtigtes Interesse an einer weiteren Sachverhaltsaufklärung besteht.
Wir behalten uns vor, bei Änderungen oder dem Verdacht auf Manipulationen eine Auszahlung des Gewinns sowie bis zur abschließenden Ermittlung und Verifizierung des Sachverhaltes auch des Einsatzes zurückzustellen oder zu verweigern.
AUSZAHLUNG VOM KONTO
Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich über vollumfänglich verifizierte und dem Konto des Kunden zugerechnete Zahlungsmethoden. Sollte eine Auszahlung gewünscht werden, ist uns vorbehalten, entsprechende Auszahlung bis zur abschließenden Überprüfung der Zahlungsinformationen zurückzustellen.
Golfracks ist es vorbehalten, Ihre Auszahlungsbegehren über eine bestimmte Zahlungsmethode zu verweigern bzw. zu beschränken, soweit dies gesetzliche Vorgaben oder die unserer Zahlungsdienstleister erforderlich machen. Zudem ist Golfracks berechtigt, Auszahlungen über bestimmte Zahlungsmethoden zu verweigern, wenn sich die Auszahlungsmethode von der Einzahlungsmethode unterscheidet, die Einzahlungsmethode keine Möglichkeit für eine Rücküberweisung bietet oder in Fällen begründeter Zweifel an der Identität des Kontoinhabers. Im letzten Fall kann die Auszahlung auf ein Bankkonto, welches auf den Kontoinhaber lautet und diesen als Kontoinhaber ausweist, abgewickelt werden.
Golfracks bleibt es vorbehalten, Auszahlung zu verweigern sowie sich auf Kundenkonten befindliche Guthaben (keine Beschränkung auf Gewinne), zum Teil oder im Ganzen, zeitlich beschränkt oder auf Dauer zurückzubehalten, sollten Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
Sie mehr als nur ein aktives Kundenkonto bei uns haben;
Ihr Name und Ihre sonstigen Angaben nicht mit dem Namen und den sonstigen Angaben auf der Kredit- oder EC-Karte oder anderer Zahlungskonten, die für Einzahlungen bei uns verwendet werden, übereinstimmen;
Sie bei der Registrierung und/oder im Laufe Ihrer Vertragsbeziehung mit uns unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben;
Sie es versäumen, die angeforderten korrekten Identifikationsdokumente innerhalb des geforderten Zeitrahmens vorzulegen;
Sie das Produktangebot von uns aus einem Land, in dem die angebotenen Leistungen gesetzlich verboten sind, nutzen;
der Verdacht besteht, dass Sie Gelder, welche aus kriminellen, sonstigen illegalen oder nicht autorisierten Aktivitäten stammen einzahlen;
Sie betrügen, versuchen zu betrügen oder jemanden betrogen haben oder Sie ein System angewandt oder genutzt haben (einschließlich Maschinen, Roboter, Computer, Software oder andere automatisierte Systeme), das dazu entwickelt wurde oder in der Lage ist, die Kundenanwendung und/oder Software zu schädigen, oder Sie mit anderen Kunden konspirieren oder versucht haben, zu konspirieren, um uns oder andere Kunden zu betrügen;
Sie es (vorsätzlich oder fahrlässig) einem Dritten ermöglicht haben, Ihr Kundenkonto zu nutzen;
Sie gegen diesen Vertrag, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen;
Sie Geschicklichkeitsspiele im Auftrag oder auf Rechnung von Dritten, Buchmachern, Vermittlern oder deren Angestellten platzieren.
GEISTIGES EIGENTUM
Die Internetadressen (URLs) der Golfracks-Website(s), die Bezeichnung "Golfracks" sowie sämtliche damit verbundenen Logos unserer Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend: "geistiges Eigentum") sind entweder urheberrechtlich geschützt oder enthalten Marken, Dienstleistungszeichen oder Handelsgepflogenheiten von Golfracks.
Sie dürfen unser geistiges Eigentum nicht ohne unsere vorherige Zustimmung vervielfältigen, nachbilden, bearbeiten, ändern, ergänzen oder nutzen.
EIGENTUM an den gefertigten IDENTIFIKATIONSVIDEOS:
In dem das Video zur Überprüfung an Golfracks übermittelt wird, gehen die Rechts an den Bildmaterialien auf die GR Golfracks UG (mbH) über. Die übergangenen Rechte umfassen insbesondere die Nutzung des Bildmaterials zum Zwecke der Auswertung aber auch die Verfügbarmachung gegenüber Dritten durch Golfracks auf den Kanälen von Golfracks. Zu den Kanälen gehören insbesondere, aber nicht hieraus beschränkt, die Golfracks-APP, sowie die von Golfracks unterhaltenen und betriebenen Kanäle in den Sozialen Medien (insbesondere Instagram). Golfracks ist bei jeder Nutzung darauf bedacht das Persönlichkeitsrecht seiner Nutzer zu wahren und wird es daher unterlassen, an mit dem übertragenen Material in unangemessener Weise zu verfahren. Die Nutzung zu Promotions- und Werbezwecken bleibt davon unberührt. Ansprüche des Kontoinhabers gegen Golfracks wegen der Nutzung des Bildmaterials sind ausgeschlossen, das betrifft insbesondere den Ersatz von Lizenzgebühren (pauschalierter Lizenzschadensersatz oder ähnliche). Die Nutzung von Videomaterial beschränkt sich in der Regel auf solche Fälle, in denen die EO eingetreten ist. In diesem Fall erkennt der Inhaber jedenfalls ein gesteigertes Interesse an der Nutzung des Materials durch Golfracks an.
DIGITALE PROTUKTE
Sofern das Angebot von Golfracks digitale Produkte enthält, stimme ich folgendem zu: Abweichung von den objektiven Anforderung an das digitale Produkt:
Für den Fall dass die §§ 327 ff. BGB Anwendung finden sollten, teilen wir Ihnen hiermit mit, dass folgende objektive Anforderungen an das digitale Produkt (Software, von Ihnen vor Aufzeichnungsgerät auf Ihrem Empfangsgerät zu installieren) nicht Bestandteil unseres Pflichtenprogramms wären:
Wir können nicht dafür einstehen, dass sich das digitale Produkt für die gewöhnliche Verwendung eignet (Bild- und Tonqualität des Seminars, Übertragungsqualität, Schnelligkeit der Daten, Teilnahme mit Ihrem Mikrofon und/oder der Kamera), es eine Beschaffenheit, einschließlich der Menge, der Funktionalität (Sie sehen Bild und hören Ton auf Ihrem Endgerät), der Kompatibilität (Funktionieren mit Ihrer Hardware oder Ihrer Software auf Ihrem Endgerät), der Zugänglichkeit, der Kontinuität und der Sicherheit aufweist, die bei digitalen Produkten derselben Art (Software) üblich ist und die Sie unter Berücksichtigung der Art des digitalen Produkts erwarten können, es der Beschaffenheit einer Testversion oder Voranzeige entspricht, die wir Ihnen ggf. vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben sollten, es mit dem Zubehör und den Anleitungen bereitgestellt wird, deren Erhalt Sie erwarten können und wir können nicht dafür einstehen, dass Ihnen gemäß § 327f BGB Aktualisierungen der Software oder weiterer Software, welche zur Benutzung und Durchführung des Angebots nötig sein sollte, bereitgestellt werden und Sie über diese Aktualisierungen informiert werden.
Zu der o.g. üblichen Beschaffenheit, die nicht Bestandteil unseres Pflichtprogramms sind, gehören auch Anforderungen an das digitale Produkt, die Sie nach von uns oder einer anderen Person in vorhergehenden Gliedern der Vertriebskette selbst oder in deren Auftrag vorgenommenen öffentlichen Äußerungen, die insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett abgegeben wurden, erwarten können.
Hiermit teilen wir Ihnen zudem gesondert mit, dass es nicht Bestandteil unseres Pflichtprogramms ist, dass Aktualisierungen des digitalen Produkts iSv § 327f BGB (Software)bereitgestellt bzw. Informationen über eine Aktualisierung zur Verfügung gestellt werden.
Hiermit teilen wir Ihnen zudem gesondert mit, dass es nicht Bestandteil unseres Pflichtprogramms ist, dass das digitale Produkt frei von Rechtsmängeln nach § 327g BGB ist.
Alle vorgenannten Einschränkungen gelten auch bezüglich des digitalen Produkts der Software zum Lesen und/oder Bearbeiten von PDF -Dokumenten.
SCHLUSSBESTIMMUNG
Die Parteien bestimmen für alle Klagen auch solchen kleinsten Umfangs, Hamburg als Gerichtsstand.
Ansprüche aus diesen AGB sind innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis beim Gegner anzumelden.
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
Zeitpunkt der letzten Änderung dieser AGB: 24.07.2023
Ich stimme den AGB / Vertragsbestimmungen / Verbraucherinformationen ausdrücklich zu, ebenso dem vorzeitigen Erlöschen meines Widerrufsrechts für den Fall, dass der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt worden ist (§ 356 Abs. 4 S. 1 BGB).